Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Kaufpreis

Alle Verkaufspreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und ab Lager Thal. Preisänderungen gegenüber Preisliste oder den in der Ausstellung ausgezeichneten Preise bleiben ausdrücklich vorbehalten, falls bis zur Lieferung die Preise der Lieferanten und/oder Hersteller, Zolltarife, Wechselkurse, Einfuhr- und Mehrwertsteuern erhöht oder neue, von der Baustoff Arena AG nicht zu verantwortende Steuern und Gebühren eingeführt werden. Offerten sind verbindlich für die Dauer der Gültigkeit der Offerte. Fehlt eine Angabe ist sie 30 Tage lang verbindlich.

Transport und Übergang der Gefahr

Sofern nicht schriftlich etwas anderes verabredet worden ist, reisen alle Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald dieser die Ware im Lager übernimmt oder die Baustoff Arena AG die Ware dem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) übergibt. Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des Käufers. Ist im Einzelfall die Lieferung durch die Baustoff Arena AG verabredet, so geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware am Bestimmungsort eintrifft. Der Ablad geht zu Lasten und auf Risiko des Käufers. Muss eine Ware für den Käufer speziell angefertigt werden und ist nichts anderes schriftlich verabredet, so geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf den Käufer über, sobald die Baustoff Arena AG die Ware dem Käufer zur Abholung anzeigt.

Transportschäden

Wird die Ware im Lager der Baustoff Arena AG oder direkt bei einem Produzenten abgeholt hat der Käufer vor Übernahme der Ware deren Unversehrtheit zu prüfen. Bei Lieferung der Ware durch einen Spediteur oder durch die Baustoff Arena AG hat der Kunde die Ware vor dem Ablad auf deren Unversehrtheit zu prüfen und allfällige Schäden noch vor dem Ablad beim Spediteur bzw. beim Chauffeur der Baustoff Arena AG zu rügen. Erfolgt keine Rüge vor Übernahme der Ware im Lager bzw. vor dem Ablad der Ware bei der Lieferung der Ware durch einen Spediteur bzw. die Baustoff Arena AG, gilt die Ware als unversehrt übergeben.

Erfüllung der Lieferpflicht durch Baustoff Arena AG

Sofern nicht schriftlich etwas anderes verabredet worden ist, holt der Käufer die Ware im Lager Baustoff Arena AG ab. Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald Baustoff Arena AG dem Käufer die Ware erstmals zur Abholung anzeigt. Ist verabredet, dass Baustoff Arena AG die Ware einem Spediteur (Bahn, Post, Transportunternehmer etc.) zu übergeben hat, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald Baustoff Arena AG die Ware erstmals dem Spediteur übergibt. Ist verabredet, dass die Baustoff Arena AG die Ware selbst liefert, so gilt der Vertrag als erfüllt, sobald die Baustoff Arena die Ware am Bestimmungsort erstmals zum Ablad bereithält und dies dem Käufer erstmals anzeigt.

Lieferfrist

Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, die die Baustoff Arena AG nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Verweigerung der Annahme noch zu jeglichem Schadenersatz.

Mängelrüge

Der Käufer soll die Ware sofort nach dem Empfang prüfen. Allfällige Mängelrügen sind mit Ausnahme von Transportschäden, die sofort zu rügen sind, innert 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware und in jedem Fall vor deren Weiterverarbeitung schriftlich zu erheben. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelrüge, ist jede Mängelhaftung ausgeschlossen.
Nachweisbar fehlerhaftes oder den Abmachungen nicht entsprechendes Material wird innert angemessener Frist ersetzt oder nachgebessert. Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Wandelungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Grösse (Nuance und Kaliber) etc. können nicht beanstandet werden, sofern die üblichen Toleranzen eingehalten sind (SIA-Normen, DIN-Normen, handelsübliche Toleranzen). Je nach Produkt sind grössere Abweichungen zwischen Muster und geliefertem Material möglich.
Der Käufer soll die Ware sofort nach dem Empfang prüfen. Allfällige Mängelrügen sind schriftlich innert 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware und in jedem Fall vor deren Weiterverarbeitung zu erheben. Nach der Weiterverarbeitung des mangelhaften Materials ist jede Mängelhaftung ausgeschlossen. Nachweisbar fehlerhaftes oder den Abmachungen nicht entsprechendes Material wird innert angemessener Frist ersetzt oder nachgebessert. Jegliche weiteren Schadenersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus mittelbarem Schaden, werden abgelehnt. Herstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Grösse etc. können nicht beanstandet werden, sofern die üblichen Toleranzen eingehalten sind (SIA-Normen, DIN-Normen, handelsübliche Toleranzen).

Gebrauchsanweisungen

Informationen und Gebrauchsanweisungen der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Andernfalls verfallen sämtliche Garantie- und Schadenersatzansprüche.

Verpackungsmaterial

Verpackungsmaterial und Paletten werden, sofern nichts anderes verabredet ist, extra berechnet und sind mit der Waren-rechnung zu bezahlen. Verrechnete, in gutem Zustand und franko retournierte Verpackungsmaterialien werden gutgeschrieben, abzüglich eines allfälligen Manipulationsbeitrages. Abzüge ohne Gutschrift sind nicht gestattet. Verpackungsmaterial und Paletten sind weder rabatt- noch skontier berechtigt

Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes schriftlich verabredet worden ist, ist der Rechnungsbetrag innert 10 Tagen netto zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Käufer in Verzug, wobei er einen Verzugszins von 13% schuldet. Die Baustoff Arena AG kann eine Mahngebühr von Fr. 25.-belasten. Der Käufer anerkennt den unterzeichneten Kaufvertrag als Schuldanerkennung. Wird der Käufer für eine Lieferung betrieben, so werden sämtliche Fakturen zur Zahlung fällig. Bei Betreibungen und Nachlassverträgen sowie im Konkurs werden alle Rabatte wieder aufgerechnet.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für beide Parteien ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Horn (Kanton Thurgau).

Dienstag, 17. Juni 2014